Leistungen
Finanzbuchführung
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER)
Datenübermittlung Finanzamt und statistische Ämter
Debitoren- Kreditorenbuchhaltung
Kosten- und Leistungsrechnung
GoBD konforme Archivierung
Lohnbuchführung
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Datenübermittlung an Finanzämter, Banken und Krankenkassen
Meldungen an die Sozialversicherung
Bescheinigungs- und Antragswesen
Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
Jahresabschluss
Handels- und Steuerbilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang bei Kapitalgesellschaften
Veröffentlichung/Hinterlegung im Bundesanzeiger
Verfahrensdokumentation GoBD
Steuererklärungen
Einkommensteuererklärung
Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Prüfung von Steuerbescheiden
Rechtsbehelfsverfahren
Honorarpolitik
Wir legen von Anfang an Wert auf Transparenz. Daher kommunizieren wir klar und offen unsere Gebührensätze und unsere Honorarpolitik. Vorbehaltsaufgaben werden bei uns über die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) nach Wertgebühren abgerechnet.
Die StBVV sieht je Wert des Interesses einen Gebührenrahmen vor. Je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und konkrete Umstände des Einzelfalls werden die Gebühren in diesem Rahmen festgesetzt. Leistungen, die nicht unter die Wertgebühren fallen, können auch nach Zeitgebühr oder nach Pauschalen vereinbart werden.
Wir erfassen alle Zeiten, die wir für die Leistungserbringung aufwenden exakt auf unsere Mandanten und die entsprechende Leistung. Beratungsleistungen, die nicht den Gebührentatbeständen der Wertgebühren zugeordnet werden können, werden als Zeithonorar abgerechnet. Sämtliche Honorarsätze verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
AGB
Es gelten unsere AGB für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Die Haftung für Vermögensschäden ist auf 1 Mio. Euro begrenzt.